Die Gesuchstellerin bringt keine konkreten Umstände vor, die auf eine Voreingenommenheit sämtlicher Mitglieder der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau schliessen lassen würden. Auf das Ausstandsgesuch wird deshalb, soweit der Ausstand der Gesuchsgegnerin 2 als Ganzes beantragt wird, nicht eingetreten. Soweit die Gesuchstellerin den Ausstand der verfahrensleitenden Staatsanwältin (Gesuchsgegnerin 1) verlangt und insoweit explizit ausführt, weshalb diese ihres Erachtens nach in den