Ein formal gegen eine Gesamtbehörde gerichtetes Ersuchen kann jedoch unter Umständen als Ausstandsbegehren gegen alle Einzelmitglieder der Behörde entgegengenommen werden, sofern in diesem Befangenheitsgründe gegen alle Einzelmitglieder ausreichend substanziiert werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_548/2019 vom 31. Januar 2020 E. 3.2 mit Hinweisen). Die Gesuchstellerin bringt keine konkreten Umstände vor, die auf eine Voreingenommenheit sämtlicher Mitglieder der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau schliessen lassen würden.