(nachfolgend: Gesuchstellerin) wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede. Nachdem Staatsanwältin B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin 1) die Gesuchstellerin am 4. August 2022 delegiert hatte einvernehmen lassen und den Parteien mit Mitteilung vom 5. September 2022 eröffnet hatte, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte, gedenke, ein Strafbefehlsverfahren gegen die Gesuchstellerin wegen übler Nachrede einzuleiten und den Parteien Frist gewährte, Beweisanträge zu stellen, beantragte die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 7. September 2022 sinngemäss den Ausstand der Gesuchsgegnerin 1 und der Gesuchsgegnerin 2.