4. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten 1, Rechtsanwalt B.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 676.15 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Es besteht weder eine Rückzahlungspflicht noch ein Nachforderungsrecht. 5. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten 2, Rechtsanwalt D.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 250.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Es besteht weder eine Rückzahlungspflicht noch ein Nachforderungsrecht.