15 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahren, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Dieser Betrag wird vorläufig vom Kanton Bern getragen. Die Beschwerdeführerin hat dem Kanton Bern CHF 2'000.00 zurückzubezahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.