Dementsprechend wird F.________ für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren (Verfassen der Beschwerdeschrift, Kenntnisnahme vom Schriftenwechsel sowie Besprechung mit der Klientin) eine amtliche Entschädigung von pauschal CHF 2’500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.