reicht der vorliegende Tarifrahmen bis zu CHF 25’000.00. Dies entspricht der maximalen Entschädigung für ein Rechtsmittelverfahren betreffend Verfahren (Bst. f), welches voraussichtlich erstinstanzlich vor dem Kollegialgericht geführt worden wäre (Bst. c) und sich das Rechtsmittel gegen dessen Einstellung richtet (Bst. e). 10.2.3 Rechtsanwalt B.________ ist als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten 1 eingesetzt und hat für das Beschwerdeverfahren eine Kostennote in der Höhe von CHF 837.50 (3 Stunden à CHF 250.00 zzgl. Auslagen von CHF 27.80 und MWST von CHF 59.90) eingereicht.