11 8.2 Auch was die Verfahrenseinstellung hinsichtlich des Vorwurfs der sexuellen Handlungen mit Kindern anbelangt, wird oberinstanzlich eine einseitige und damit willkürliche Würdigung der Sachverhaltselemente durch die Staatsanwaltschaft gerügt. Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Aussagen der Beteiligten betreffend die Altersangabe der Beschwerdeführerin am fraglichen Abend auseinandergingen. Die Beschuldigten hätten jedoch nachweislich um das Schutzalter von G.________ gewusst.