Anhand von Instagram Printscreens, welche die Beschwerdeführerin der Polizei übergeben hatte, konnten alsdann die Beschuldigten 1 und 2 als mutmassliche Täter identifiziert werden (Anzeigerapport vom 9. Dezember 2021, S. 4). In der Folge verfügte der zuständige Staatsanwalt die Anhaltung und Einvernahme inkl. Pflichtverteidigung der Beschuldigten 1 und 2 sowie Hausdurchsuchungen. Im Laufe des Strafverfahrens wurden zudem G.________ und H.________ als Auskunftspersonen bzw. Zeuginnen sowie I.________ als Auskunftsperson bzw. beschuldigte Person (Vorwurf der Abgabe von Alkohol an Minderjährige) einvernommen.