vgl. dazu auch das rechtsmedizinische Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern [nachfolgend: IRM] zur körperlichen und gynäkologischen Untersuchung von E.________ vom 18. August 2021 [nachfolgend: IRM-Gutachten], S. 3). In der Folge wurde am 27. Juli 2021 eine erste Videoeinvernahme mit der Beschwerdeführerin durchgeführt. In diesem Rahmen gab sie an, sich nicht mehr an die genauen Geschehnisse erinnern zu können, da sie einen «Filmriss» habe.