2 3. Zum Sachverhalt kann den der Kammer vorliegenden Akten entnommen werden, dass J.________ von der Kinderschutzgruppe des Inselspitals der Kantonspolizei Bern am 22. Juli 2021 um 15.15 Uhr Meldung erstattet hatte, wonach sich die Beschwerdeführerin am 21. Juli 2022 um 21.56 Uhr alleine beim Kindernotfall des Inselspitals Bern gemeldet und den Verdacht eines Sexualdelikts geäussert habe (Anzeigerapport vom 9. Dezember 2021, S. 1 und 3).