2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, sei anzuweisen, das gegen die Beschuldigten, A.________ und C.________, geführte Strafverfahren BM 21 30840 fortzusetzen. 3. Der Beschwerdeführerin sei für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr die unterzeichnende Rechtsanwältin als amtliche Rechtsbeiständin beizuordnen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -