(nachfolgend: Beschwerdeführerin). Mit Verfügung vom 2. September 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beschuldigten hinsichtlich der vorgenannten Delikte ein (Teileinstellung). Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, amtlich vertreten durch F.________, am 19. September 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte was folgt: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 02.09.2022 sei aufzuheben.