lungnahme (inkl. Deckblätter und Grussformel) geltend gemachte Zeitaufwand von 11.25 Stunden als klar zu hoch; angemessen erscheint ein Zeitaufwand von etwa 8 Stunden. Demnach wird Rechtsanwalt Kernen eine Entschädigung von CHF 3'400.20 (inkl. Auslagen und MWST) vom Kanton ausgerichtet. 9.3.5 Die Rechtsanwälte B.________ und J.________ haben für das Beschwerdeverfahren keine Kostennoten eingereicht und sich das Einreichen einer solchen auch nicht vorbehalten. Ihre Entschädigungen werden somit praxisgemäss nach Ermessen des Gerichts festgesetzt.