Kernen macht für das Beschwerdeverfahren mit Honorarnote vom 16. Mai 2023 einen Aufwand von CHF 4'275.30 (15 Stunden à CHF 250.00 zzgl. Auslagen von CHF 219.60 und MWST von CHF 305.70) geltend. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich), des Aktenumfangs von einem Bundesordner (unterdurchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (durchschnittlich) erscheint die Honorarforderung als über dem gebotenen Aufwand