Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, die Polizisten hätten ihn an diesem Tag auch töten können, erinnert seine Wortwahl mit dem Beschuldigten 5 ein Stück weit an den weltweit bekannten Fall von Polizeigewalt gegen George Floyd. Die polizeilichen Zwangsmassnahmen gegen den Beschwerdeführer können aber offensichtlich nicht mit diesem tragischen Fall gleichgesetzt werden. Vorliegend gingen die beschuldigten Polizisten trotz aufgeheizter Stimmung angemessen und professionell vor. Etwas Anderes ist auch der vom Beschwerdeführer eingereichten Videoaufnahme nicht zu entnehmen ist.