Pfeffersprayeinsatz sowie den damit einhergehenden Verletzungen rechnen muss. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Beschuldigten nicht alle von Anfang an dabei sind, es sich um ein und dynamisches Geschehen handelte und jeder einzelne binnen Sekunden entscheiden musste, wie er vorgehen würde. Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, die Polizisten hätten ihn an diesem Tag auch töten können, erinnert seine Wortwahl mit dem Beschuldigten 5 ein Stück weit an den weltweit bekannten Fall von Polizeigewalt gegen George Floyd.