19 es sich bei den Gewaltanwendungen nicht nur einzeln, sondern auch gesamthaft betrachtet, um diejenigen Mittel, die zum Erreichen des angestrebten Ziels notwendig bzw. erforderlich waren. 7.4.3 Entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers stehen die Handlungen der Beschuldigten auch nicht in einem Missverhältnis zu seinen Handlungen. Zunächst ist festzuhalten, dass wer anlässlich einer unerlaubten Demonstration – aus welchem Grund auch immer – mit einem Messer ein Trassierband durchschneidet, mit einer Anhaltung durch die Polizei rechnen muss.