18 Beschwerdeführer noch gestanden habe, sei ein Gespräch nicht möglich gewesen. Der Beschwerdeführer habe ein wenig gelallt und nach Alkohol gerochen (a.a.O., S. 3 Z. 65-67; S. 6 Z. 189-192). Kurze Zeit später habe der zu diesem Zeitpunkt am Boden sitzende Beschwerdeführer den Kopf hängen lassen und nicht mehr reagiert, weshalb er die Sanität habe aufbieten lassen (a.a.O., S. 3 Z. 70-72).