Ein ähnliches Bild wie der Beschuldigte 4 zeichnete schliesslich auch der Beschuldigte 5. So führte dieser anlässlich der Einvernahme vom 16. Dezember 2021 aus, dass er ein Handgemenge zwischen Polizisten und einer Privatperson (dem Beschwerdeführer) gesehen und sich entschieden habe, seine Kollegen zu unterstützen. Dabei habe er jemanden «Achtung, er hat ein Messer» rufen gehört. Als er dies gehört habe, sei für ihn klar gewesen, dass eine grosse Gefahr bestehe (Einvernahme des Beschuldigten 5, S. 2 Z. 27-33). Als er hingegangen sei, habe man den Beschwerdeführer unter Gegenwehr zu Boden geführt.