Dabei habe er einen silberfarbenen Gegenstand festgestellt, sei davon ausgegangen, dass es sich dabei um das Messer handle und eine Gefährdung davon ausgehe. In der Folge habe er den Beschwerdeführer auf Deutsch aufgefordert, die Hand zu öffnen (a.a.O., S. 3 Z. 54-66; S. 6 Z. 153-155 und 157-158; Berichtsrapport vom 29. April 2021, S. 2). Weil der Beschwerdeführer trotz mehrmaliger verbaler Aufforderung und Ausübung von Druck die Hand nicht geöffnet habe, habe er ihm drei Mal mit dem Schlagstock auf die Hand geschlagen (a.a.O., S. 3 Z. 67-69; Berichtsrapport vom 29. April 2021, S. 2; Kontroll- und Wegweisungskarte vom 20. März 2021).