Berichtsrapport vom 20. März 2021, S. 1). Der Beschuldigte 2 beschrieb weiter schlüssig, dass es nicht gegangen wäre, den Pfefferspray wie geschildert anzuwenden, wenn der Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Bauch am Boden gelegen hätte (a.a.O., S. 3). Hinzu kommt, dass der Polizist auf dem Video, welcher vermeintlich Pfefferspray gegen den am Boden liegenden Beschwerdeführer eingesetzt haben soll, eine Schutzmontur inkl. Helm trug und nicht – wie der Beschuldigte 2 – in zivil unterwegs war (ab Minute 00.23). Auch vor diesem Hintergrund wirken die Aussagen des Beschuldigten 2 glaubhaft.