das mit dem Trassierband habe er erst später erfahren. Er sei davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer jemanden verletzen könnte (a.a.O., S. 6 Z. 159-162). Da er keine Handschuhe angehabt habe, habe er beschlossen, direkt (und nicht erst in die Hand) zu sprayen. Er sei leicht in die Knie gegangen und habe von unten gesprayt (a.a.O., S. 3 Z. 59-63; S. 4 Z. 88-89; S. 5 Z. 147-149; Berichtsrapport vom 20. März 2021, S. 1). Dadurch habe er selbst Pfefferspray abbekommen, was im Übrigen auch dem Berichtsrapport des Beschuldigten 3 zu entnehmen ist (a.a.O., S. 3 Z. 64-65; Berichtsrapport vom 20. März 2021, S. 1).