16 sei nicht möglich gewesen, seine Arme unter Kontrolle zu bringen. Es sei ein Gerangel gewesen (a.a.O., S. 3 Z. 47-50, S. 4 Z. 87-88, 97-99 und 102-103). Weil sich der Beschwerdeführer so massiv gewehrt und ein Messer gehabt habe, sei er hingegangen und habe seinen Pfefferspray eingesetzt (a.a.O., S. 3-4 Z. 47-60, 70 und 79-83; Berichtsrapport vom 20. März 2021, S. 1). Er habe nicht gewusst, was der Beschwerdeführer mit dem Messer vorhabe; das mit dem Trassierband habe er erst später erfahren.