O., S. 2-3 Z. 43-44). Es sei der Ruf gekommen, dass «er» ein Messer habe (a.a.O., S. 3 Z. 45). Da hätten ihm die Alarmglocken geklingelt (a.a.O., S. 3 Z. 45-56 und 71). Der Beschwerdeführer sei zu diesem Zeitpunkt auf den Knien gewesen, wobei sich eine Hand am Boden, die andere hinter dem Rücken befunden habe. Man habe versucht, den Beschwerdeführer in den Polizeigriff zu nehmen, wogegen er sich massiv gewehrt habe. Es