Wie bereits im Berichtsrapport vom 20. März 2021, schilderte der Beschuldigte 1 anlässlich seiner Einvernahme lebensnah und logisch kohärent, dass er den Beschwerdeführer gemeinsam mit seinem Kollegen Zürcher habe ansprechen wollen, nachdem dieser das Absperrband durchtrennt gehabt habe. Dazu seien sie zu ihm hingegangen. Der Beschwerdeführer habe ihn weggestossen und angeschrien, worauf er (der Beschuldigte 1) ihn am Arm gepackt habe, um ihn von der Menge zu distanzieren. Das Personenaufkommen sei gross und die Stimmung aufgeheizt gewesen (Einvernahme des Beschuldigten 1 vom 17. Dezember 2021, S. 2 Z. 35-47).