14 wenig glaubhaft sind und eine Verurteilung gestützt darauf unter Einbezug der gesamten Umstände von vornherein unwahrscheinlich erscheint. 7.3 Demgegenüber erweisen sich die Aussagen der Beschuldigten mit der Staatsanwaltschaft als sehr glaubhaft: 7.3.1 Wie bereits im Berichtsrapport vom 20. März 2021, schilderte der Beschuldigte 1 anlässlich seiner Einvernahme lebensnah und logisch kohärent, dass er den Beschwerdeführer gemeinsam mit seinem Kollegen Zürcher habe ansprechen wollen, nachdem dieser das Absperrband durchtrennt gehabt habe.