So hätte er sich der Anhaltung hingegeben bzw. das Messer losgelassen, wenn die Polizisten mit ihm Französisch gesprochen hätten. Dem ist mit dem Beschuldigten 5 entgegenzuhalten, dass als allgemein bekannt vorausgesetzt werden darf, dass bei Polizeieinsätzen neben der verbalen namentlich auch die nonverbale Kommunikation eine wichtige Rolle spielt.