13 Polizei vorwirft, will er demgegenüber wahrgenommen haben und widergeben können. Damit stellt die Vorinstanz richtigerweise Strukturbrüche im Detaillierungsgrad der Aussagen des Beschwerdeführers fest. 7.2.5 Der Beschwerdeführer greift in der Beschwerde alsdann an verschiedenen Stellen das Argument auf, dass eine Sprachbarriere vorgelegen habe. So hätte er sich der Anhaltung hingegeben bzw. das Messer losgelassen, wenn die Polizisten mit ihm Französisch gesprochen hätten.