Daran ändert auch die im Beschwerdeverfahren angeführte Präzisierung, wonach der Beschwerdeführer die kaputte Brille von «der Polizei» zurückerhalten habe – was im Übrigen unbestritten ist – nichts. Gleiches gilt für den Einwand des Beschwerdeführers, wonach aus der eingereichten Videoaufnahme ersichtlich sein soll, dass der Pfefferspray zum Einsatz gekommen sei, als er bereits auf dem Boden gelegen sei. Zwar ist in der Videoaufnahme zu hören, dass eine Frau sagt: «Ils ont gazé, ils ont gazé, le mec il ne voit plus rien, ils ont gazé» (ab Minute 00.26).