O., S. 4 Z. 86-88). Der Beschwerdeführer widerspricht sich auch mit Blick auf den Einsatz des Pfeffersprays und führte zunächst aus, dass er, als er am Boden gelegen sei und das, was er in der Hand gehalten und bereits losgelassen gehabt habe, plötzlich das Gefühl gehabt habe, dass seine Brille bewegt worden sei und ihm jemand in die Augen gesprayt habe (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 6. Dezember 2021, S. 3 Z. 70-75). Letzteres ist mit den kurz danach gemachten Ausführungen, wonach er,