So wurde zur konkreten Gewaltanwendung der beschuldigten Polizisten in der Strafanzeige vom 21. Juni 2021 noch ausgeführt, dass die Polizisten Tritte gegen die Brust und Schläge gegen die Bauchregion des Beschwerdeführers ausgeführt hätten, als er in Handschellen am Boden gelegen habe. Anschliessend hätten sie ihn zu einem Kastenwagen gebracht und ihn erneut mit Schlägen traktiert (Strafanzeige vom 21. Juni 2021, S. 3).