3c Abs. 1 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26; Stand am 1. März 2021) unerlaubten Menschenansammlung begeben hatte, wenn er doch vorgibt, an Platzangst und Panikattacken zu leiden (Strafanzeige vom 21. Juni 2021, S. 3). Selbst wenn der Beschwerdeführer tatsächlich Platzangst bzw. eine Panikattacke gehabt haben sollte und sich aus diesem Grund von der Menschenansammlung entfernen wollte, erhellt mit der Staatsanwaltschaft nicht, weshalb er in der Menschenmenge ein Messer hervorgenommen, dieses aufgeklappt und das Trassierband damit zerschnitten hat, obschon er das Plastikband auch durch Anheben und