Darüber, wie es zur fraglichen Falschangabe gekommen ist, schweigt sich der Beschwerdeführer indes aus. Weiter ist festzuhalten, dass den im Rahmen der Untersuchung durch den Kommandant-Stellvertreter der Kantonspolizei Bern beigebrachten Journaleinträgen vom 20. März 2021, 19:37 Uhr, und vom 15. Juni 2021, 16:20 Uhr, entnommen werden kann, dass sich am 20. März 2021