Als er angekommen sei, sei viel Polizei bereitgestanden, worauf er an die Aare gegangen sei, um zu picknicken. Dort sei er von einem «Polizisten in Orange» weggeschickt worden (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 6. Dezember 2021, S. 3 Z. 54-57). Der Vorinstanz ist jedoch beizupflichten, dass diese Version (aktives Aufsuchen des Ortes des Geschehens) schlecht mit dem in der Anzeige geschilderten passiven «Zwischen die Demonstrierenden Geraten» (Strafanzeige vom 21. Juni 2021, S. 3) vereinbar ist.