Der Beschwerdeführer bringt weder in seiner Beschwerde noch in den unaufgeforderten Stellungnahmen etwas vor, das die Unrechtmässigkeit der Verfahrenseinstellung begründen würde. 7.1 Vorliegend ist unbestritten, dass sich der aus Sion stammende Beschwerdeführer am 20. März 2021 im Umfeld einer unbewilligten Demonstration gegen die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bereich des Bahnhof Bern aufgehalten hatte, wo die Polizei zwecks Durchführung von Personenkontrollen eine Einkesselung von Personen vornahm. Dazu bildeten mehrere Polizisten unter dem Baldachin bei der Heiliggeistkirche eine Personenkette.