312 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) und BGE 141 IV 417 E. 2.3 zu Art. 14 StGB nicht von einem strafbaren Handeln der Polizisten auszugehen sei. Mithin sei das Verfahren gestützt auf Art. 319 Abs. 1 Bst. a und c StPO einzustellen.