1.6 Mit unaufgeforderter Eingabe vom 5. Dezember 2022 präzisierte Fürsprecherin L.________ den gestellten Antrag erneut wie folgt: Die Beschwerde vom 18. September 2022 sei gutzuheissen und die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen alle Beschuldigten fortzuführen. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates