3 schwerde- sowie im weiteren Strafverfahren, sollte dieses wider Erwarten wiederaufgenommen werden, nicht länger als Zivilkläger zuzulassen. Nach zweimaliger Fristerstreckung beantragte am 18. November 2022 letztlich auch der Beschuldigte 5, vertreten durch Rechtsanwalt J.________, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 1.5 Am 30. November 2022 reichte der Beschwerdeführer, nunmehr vertreten durch Fürsprecherin L.________, eine unaufgeforderte Replik ein, worin das gestellte Rechtsbegehren folgendermassen angepasst wurde: