Auf telefonische Nachfrage teilte Fürsprecherin L.________ am 20. September 2022 mit, dass sie den Beschwerdeführer je nach Ausgang des Entscheids über die unentgeltliche Rechtspflege auch im Beschwerdeverfahren vertreten werde. 1.3 Mit Verfügung vom 26. September 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren, stellte die Beschwerde und die ergänzende Eingabe den Beschuldigten 1 bis 5 sowie der Generalstaatsanwaltschaft zu und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichzeitig hiess sie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege des Beschwerdeführers unter Beiordnung von Fürsprecherin L._____