(nachfolgend: Beschwerdeführer) ein. Dagegen erhob Letzterer mit persönlicher in französischer Sprache verfasster Eingabe vom 18. September 2022 (Postaufgabe: 19. September 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte die Aufhebung der Einstellungsverfügung sowie die Rückweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung bzw. zur gerichtlichen Beurteilung unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Gleichzeitig stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.