In der Strafanzeige vom 13. Oktober 2021 und der delegierten Einvernahme vom 16. März 2022 hatte er diesem insoweit noch eine unterlassene Nothilfe vorgeworfen. Die Schilderung des Beschwerdeführers, wonach L.________ den Architekten E.________ angerufen und ihm gesagt habe, dass jetzt auch der zweite krank geworden sei und er den Notruf