__ als glaubhaft beurteilt worden seien, so dass sich die Anschuldigungen des Beschwerdeführers als einziges Anklagefundament als wenig tragfähig erwiesen. Es sei davon auszugehen, dass in einem gerichtlichen Verfahren mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Freispruch erginge, womit das Verfahren einzustellen sei. Es liege kein Fall mit zweifelhafter Beweis- oder Rechtslage vor, in dem sich die Wahrscheinlichkeiten eines Freispruchs und einer Verurteilung in etwa die Waage halten würden.