___ nach eigenen Angaben trotz der angeblichen Alarme nicht eingegriffen, sondern lediglich überprüft, ob es dem Beschwerdeführer gut gehe. Er habe den Beschwerdeführer zudem nicht über das am Vortag aufgetretene Problem informiert. Eine Verurteilung sei wahrscheinlicher als ein Freispruch. Zumindest seien die Wahrscheinlichkeiten als gleichwertig anzusehen, weshalb Anklage zu erheben sei. 4.3 Die Generalstaatsanwaltschaft führt an, aufgrund der Mitgabe des Gaswarngeräts und des Ventilators sowie der Anweisung, die Arbeiten von der Gebäudeaussenseite auszuführen, sei ausreichend auf die bekannten Gefahren reagiert worden.