_ habe ebenfalls die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten vernachlässigt. Obwohl er für die Baustelle verantwortlich gewesen sei, habe er den Beschwerdeführer im Haus arbeiten lassen, obschon das Gaswarngerät gemäss übereinstimmender Aussagen des Beschwerdeführers und von C.________ zumindest anfangs entladen gewesen sei. Später habe er ihn immer noch arbeiten lassen, obwohl das Gerät nach Angaben des Beschwerdeführers nicht funktioniert habe. In allen Fällen habe L.________ nach eigenen Angaben trotz der angeblichen Alarme nicht eingegriffen, sondern lediglich überprüft, ob es dem Beschwerdeführer gut gehe.