11 unterschiedliche Aussagen gemacht. Im Übrigen sei nicht erwiesen, dass die angeblich erteilten Anweisungen den Unfall hätten verhindern können. Es gebe mehrere Elemente, welche darauf hindeuteten, dass C.________ weder realistische bzw. angemessene Anweisungen gegeben noch die notwendigen Massnahmen ergriffen habe, um den Unfall vom 14. Juli 2021 zu verhindern. Er habe somit zur Verursachung der vom Beschwerdeführer erlittenen Körperverletzung beigetragen. L.________ habe ebenfalls die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten vernachlässigt.