_ unternommen hat. Eine Unterlassung der Nothilfe ist ihm nicht anzulasten, nachdem er glaubhaft ausgeführt hat, A.________ nach dem Erscheinen in H.________(Ortschaft) anerboten zu haben, ihn zur Kontrolle ins Spital zu überführen, was Letzterer jedoch abgelehnt habe. 3.2 Der Umstand, dass L.________ und A.________ für die Erledigung der auf der Baustelle an der R.________(Strasse) in H.________(Ortschaft) zu besorgenden Arbeiten von C.______