4. 4.1 Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellungsverfügung wie folgt: 3. Gemäss Art. 319 Abs. 1 Bst. a StPO verfügt die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt. Gemäss den Ergebnissen der Untersuchung ist davon auszugehen, dass sowohl C.________ als auch L.________, nicht aber weiteren Personen, eine Garantenpflicht gegenüber A.________ bezüglich der von ihm am 14.07.2021 auf der Baustelle an der R.________(Strasse) in H.________(Ortschaft) zu erledigenden Arbeiten zukam. Die Ausführungen in