Es habe sich wieder Gas gebildet und das Gerät habe wieder angegeben. Der Beschwerdeführer sei nach draussen gekommen, dann aber wieder hineingegangen und habe bis zum Ende geschnitten. So wie dieser es ihm gesagt habe, habe der Beschwerdeführer das Gerät ausgeschaltet, damit es nicht weiter Lärm mache. Als er fertig geschnitten habe, sei er zu ihm gekommen und habe ihm gesagt, dass er sich nicht wohlfühle. Über den Vorfall vom Vortag habe er ihn nicht informiert.