_ habe ihnen im Lager gezeigt, wie das Gasmessgerät funktioniere. Das Gerät sei neu, indes bereits geladen gewesen. Er habe dem Beschwerdeführer die Wahl gelassen, welche Arbeit er machen möchte. Der Beschwerdeführer habe sich dafür entschieden, das Loch für das Fenster auszuschneiden. Er habe ihm die Anweisung gegeben, wie er die verbleibende Fensteröffnung ausschneiden müsse und ihm erklärt, dass wenn das Gerät Lärm mache, er rausgehen solle. Einmal sei der Beschwerdeführer rausgegangen, dann habe das Gerät keinen Lärm mehr gemacht. Er sei wieder hineingegangen und habe weitergeschnitten. Er habe dem Beschwerdeführer gesagt, dass er nach draussen gehen solle.